Boris Kiedrowicz

Boris Kiedrowicz ist Rechsasnwalt und Notar in der Wiesbadener Kanzlei „Andreä & Partner“ im Bereich des Familien- und Erbrechts beratend und forensisch tätig. Zudem ist er seit 1999 Lehrbeauftragter für Privatrecht an der Wiesbaden Business School der Hochschule Rhein-Main.
Im Gespräch mit… Boris Kiedrowicz

Wie definieren Sie Inklusion und inwiefern fließt da eine juristische Deutung mit ein? 

Nach meinem Verständnis von Inklusion gebührt schlichtweg allen Menschen von vorneherein die uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dieses muss also so ausgestaltet sein, dass alle Menschen, wie unterschiedlich sie auch sein mögen, gleichberechtigt leben können.

Inklusion grenzt sich erheblich von der Integration ab, die gleichsam voraussetzt, dass es Außenstehende, wenn nicht gar Ausgeschlossene gibt, die sich anpassen müssen. Inklusion kennt keine Ausgeschlossenen. Die Gesellschaft soll so gestaltet sein, dass sie jeden Menschen unvoreingenommen aufnimmt; alle sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben haben. Der Begriff der Inklusion ist dabei nicht beschränkt auf Menschen mit Behinderung. Ohne zu juristisch werden zu wollen, aber der allgemeine Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes lautet schlicht dahin, dass „alle Menschen“ vor dem Gesetz gleich sind. Dieses „alle“ meint auch alle. Das Grundgesetzt stellt in Artikel 3 vorsorglich klar, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ausdrücklich darf auch niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das Grundgesetz – und insoweit spielt eine juristische Deutung tatsächlich eine erhebliche Rolle– liefert eine Steilvorlage für das Verständnis einer sozialen Inklusion.

Wie wird Inklusion in Ihrer Kanzlei gelebt? 

In unserer Kanzlei nehmen wir die Menschen, wie sie sind, und zwar unabhängig davon, ob es Mandantinnen oder Mandanten, Kolleginnen oder Kollegen oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind.  Juristische Beratung und Unterstützung lebt geradezu von der Vielfalt der Menschen und Meinungen. Einzelne als Außenstehende zu betrachten, wäre paradox. 

Inklusion wird  häufig von  der Gesellschaft, Ämtern, oft auch Arbeitgebern stiefmütterlich behandelt. Das ist nicht nur bedauerlich für die Betroffenen: Denken Sie, dass auf diese Weise wichtiges Potenzial verloren gehen, die die Inklusion zu bieten vermag? 

Durch die angesprochene Vernachlässigung der Inklusion gehen sicherlich Potenzial, Erfahrungen und Möglichkeiten verloren. Die Menschen sind unterschiedlich, es gibt keine zwei gleichen. Dem entsprechend haben sie ganz unterschiedliche Blickrichtungen und  Wahrnehmungen. Jeder wird dabei von seinen eigenen Erfahrungen geprägt. Es ist diese Vielfalt, die es zu nutzen gilt. Die Chance, Lösungen für anstehende Fragen zu finden, seien sie wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder rein wissenschaftlicher Art,  kann doch nur größer werden, wenn das ganze Spektrum genutzt wird. Einzelne oder einzelne Gruppen auszuschießen, ist nicht zielführend. Das gilt für die Gesellschaft im Allgemeinen und staatliche Institutionen sowie  für Arbeitsgeber im Besonderen.

Weshalb lag es Ihnen am Herzen, Barrierefrei Starten nicht nur passiv, sondern auch aktiv durch die Teilnahme an der Rallye beim Jubiläums-Event im August zu unterstützen? 

Ich habe großen Respekt vor dem Engagement, das die Menschen, die hinter Barrierefrei starten stehen, an den Tag legen. Nicht nur das Thema Inklusion, sondern auch die Arbeit von Barrierefrei starten, hat zusätzliche öffentliche Wahrnehmung verdient, um für Sache und Verein werben zu können. Hierfür fand ich die Rallye eine großartige Idee, die ich sehr gerne unterstützt habe. Und Spaß hat es auch gemacht. 

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